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Förderrichtlinen

Die Hopp Foundation unterstützt im Rahmen des satzungsgemäßen Gesellschaftszweckes die Förderung und Unterstützung der schulischen Ausbildung.

Die Hopp Foundation agiert im Rahmen festgelegter Projekte und gestaltet ihre Programme selbst. Sie ist dabei sowohl operativ als auch fördernd tätig. Die Gewichtung der Aktivitäten erfolgt auf Grund der strategischen Entscheidung der Geschäftsleitung. Die jeweils aktuellen Ausschreibungen sowie Bewerbungsunterlagen finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten. Die dort hinterlegten Bewerbungsformulare sowie unsere Förderrichtlinien machen die inhaltlichen und formellen Kriterien transparent.

Förderrichtlinien der Hopp Foundation

Die Hopp Foundation unterstützt im Rahmen des satzungsgemäßen Gesellschaftszweckes die Förderung und Unterstützung der schulischen Ausbildung insbesondere auf den Gebieten der Informatik, der Wirtschaftsinformatik, der Robotik und im Bereich des computergestützten Arbeitens in den Naturwissenschaften, insbesondere durch die Unterstützung von Schulen bei der Anschaffung benötigter Hard- und Software, das Angebot und die Durchführung von Fortbildungen für Lehrer/innen und das Angebot und die Durchführung von Workshops für Schüler/innen und Lehrer/innen. Zu den Förderbereichen der Hopp Foundation gehören außerdem die Unterstützung und Durchführung von Wettbewerben insbesondere auf den Gebieten der Informatik, der Wirtschaftsinformatik, der Robotik und die Vergabe von Preisen, die Vergabe von Stipendien, insbesondere an Lehramtsstudenten im Fach Informatik sowie die Förderung und Unterstützung der Ausbildung von Lehramtsstudierenden insbesondere im Fach Informatik.

Die Hopp Foundation ist sowohl operativ als auch fördernd tätig. Die Gewichtung der Aktivitäten erfolgt auf Grund der strategischen Entscheidung der Geschäftsleitung.

Die nachfolgenden Förderrichtlinien machen die einheitlichen inhaltlichen und formellen Kriterien transparent.

1. Förderungen

Gefördert werden Schulen in der Metropolregion Rhein-Neckar.

2. Fördervoraussetzungen

  • Zuwendungsempfänger müssen juristische Personen sein, die die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt nachweisen können.
  • Die Förderungen unterliegen dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung und sind projektbezogen und zeitlich begrenzt. Institutionelle Förderungen und langfristige, laufende Förderungen sind nicht möglich. Der Antrag sollte Auskunft über Anschlussfinanzierungen geben.

3. Antragsverfahren

  • Die Anträge für Förderungen sind ausschließlich über die jeweils vorgesehenen Dokumente entweder per E-Mail unter info@hopp-foundation.de oder postalisch an die Hopp Foundation, Institutstraße 15, 69469 Weinheim zu richten. Bis zur Mitteilung der Entscheidung ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 8 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist zu rechnen.
  • Zur Reduzierung des beiderseitigen Verwaltungsaufwandes wird gebeten, die Unterlagen auf die notwendigen Dokumente zu begrenzen. Welche Unterlagen für den Antrag erforderlich ist, entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Dokument (Förderantrag).
  • Es besteht weder ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen, noch besteht ein Rechtsanspruch der Antragstellerin/des Antragstellers auf Zuwendung. Auch bei Erfüllung der Förderrichtlinien besteht keine Leistungspflicht der Hopp Foundation. Die Gesellschaft entscheidet nach pflichtgemäßem, eigenem Ermessen und auf Basis der ihr zur Verfügung stehenden Mittel. Bewilligungsbescheide ergehen schriftlich von der Geschäftsstelle der Hopp Foundation.

4. Vergabegrundsätze

  • Nach Eingang eines Bewilligungsbescheides ist der Hopp Foundation ein Mittelabrufplanvorzulegen und abzustimmen. Fördermittel können in Ausnahmen im Voraus bereitgestellt werden. Die Gesellschaft kann die Einrichtung eines Sonderkontos verlangen. Für jede Mittelausschüttung ist umgehend eine separate Zuwendungsbescheinigung auszustellen. Eine sparsame und sachgerechte Verwendung der Fördermittel ist zu gewährleisten. Zugeführte Mittel, deren Verwendung nicht nachgewiesen kann, sind umgehend nach Ende des Förderzeitraums an die Hopp Foundation zurückzuerstatten.
  • Förderungen sind zweckgebunden. Änderungen, die sich nach Einreichen des Antrags, ggf. auch im Verlauf des Projekts ergeben, sind mit der Hopp Foundation abzustimmen.
  • Der/die Förderempfänger/in verpflichtet sich, mit Annahme der Förderung der Hopp Foundation in angemessenen Zeitabständen über den Projektstand zu berichten. Art und Weise sowie Zeitabstände hierzu werden projektbezogen vereinbart. Nach Abschluss des Projektes ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen, der sich aus finanziellem Nachweis und Sachbericht zusammensetzt. Prüffähige Unterlagen mit Originalbelegen sind auf Wunsch vorzulegen, bzw. eine Möglichkeit zur Einsichtnahme zu schaffen. Die Hopp Foundation ist nicht Vertragspartner von eventuell aus ihren Fördermitteln beschäftigten Mitarbeitern.
  • Eine öffentliche Bekanntgabe der Förderung ist mit der Geschäftsstelle der Hopp Foundation abzustimmen.
  • Die Hopp Foundation kann Bewilligungen zurücknehmen, wenn diese nicht innerhalb der im Zusageschreiben angegebenem Frist in Anspruch genommen wurden. Sollte ein entscheidender Fördergrund entfallen oder sich wesentliche Voraussetzungen ändern, behält sich die Hopp Foundation vor, ihre Förderung vor Ablauf des geplanten Förderzeitraums einzustellen bzw. ausgezahlte Förderungen im Falle einer nicht dem Förderzweck entsprechenden Verwendung zurückzuverlangen.
  • Bewilligungsempfänger sind für die Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Anordnungen, Sicherheits- und Unfallverhütungsmaßnahmen etc. verantwortlich. Die Hopp Foundation ist für eventuelle Schäden, die aus der Durchführung eines Projekts entstanden sind, nicht verantwortlich und vom Bewilligungsempfänger schadlos zu halten.
  • Ergeben sich aus einem geförderten Vorhaben Erträge (wirtschaftliche Gewinne, Kostenerstattungen, o.ä.) ist dies der Hopp Foundation unverzüglich mitzuteilen. Die Hopp Foundation kann daraus die Rückzahlungen der Förderung oder eine angemessene Beteiligung verlangen.

5. Negativliste

Folgende Anliegen sind von einer Förderung ausgeschlossen, sofern sie nicht einen Bezug zu einer Fördermaßnahme der Hopp Foundation haben:

  • Druckbeihilfen für Publikationen
  • Übersetzungsarbeiten
  • Anträge auf Kostenübernahme für die Teilnahme von Einzelpersonen an Kongressen, Tagungen und Fortbildungsmaßnahmen
  • Einzelstipendien außerhalb der eigenen Stipendienprogramme der Hopp Foundation
  • Projekte außerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar (www.m-r-n.de). Ausnahmen sind Schulen, die explizit zu einer Bewerbung aufgefordert werden.
  • Deckung von Etatlücken vorhandener Projekte, Ausfallfinanzierungen
  • Institutionelle Förderungen, Dauer-/Regelförderungen, langfristige Projekte

Um allen Seiten den Aufwand einer aussichtlosen Antragstellung zu ersparen, wird gebeten, keine diesbezüglichen Anträge einzureichen.

Hopp Foundation for Computer Literacy & Informatics