Wir bitten um Ihr Verständnis, dass technische Sachmittel ausschließlich an öffentlichen oder gemeinnützigen Schulen innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar, die in der schulischen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen tätig sind, gefördert werden können.
Aufgrund der Vielzahl der Bewerbungen können wir außerdem Anträge für die informationstechnische Grundausstattung, zu welcher beispielsweise PCs, Laptops, Beamer, interaktive Tafeln und reine Messgeräte gehören und die im Allgemeinen in Verantwortung des Schulträgers liegt, leider nicht berücksichtigen. Wir bitten Sie diesbezüglich um Ihr Verständnis.
Details zu den Anforderungen und Kriterien eines Förderantrags entnehmen Sie bitte dem Bewerbungsformular.